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   BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 50.11   

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BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 50.11 (https://dejure.org/2014,5059)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2014 - 2 C 50.11 (https://dejure.org/2014,5059)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2014 - 2 C 50.11 (https://dejure.org/2014,5059)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5, Art. 125a Abs. 1; BBesG §§ 2, 6, 72a; BBG §§ 44, 45, 46; BeamtStG §§ 26, 27, 29; DBZV BW § 2
    Begrenzte Dienstfähigkeit; Besoldung; Dienstbezüge; Gesetzesvorbehalt; Aufzehrungsregelung; Teilnichtigkeit; Gleichheitssatz; Alimentation; Alimentationsprinzip; Lebenszeitprinzip; unabhängige Amtsführung; Teilzeitbeschäftigung; Vollzeitbesoldung; Teilzeitbesoldung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5, Art. 125a Abs. 1
    Alimentation; Alimentationsprinzip; Aufzehrungsregelung; Besoldung; Dienstbezüge; Gesetzesvorbehalt; Gleichheitssatz; Lebenszeitprinzip; Teilnichtigkeit; Teilzeitbeschäftigung; Teilzeitbesoldung; Vollzeitbesoldung; Zuschlag; begrenzte Dienstfähigkeit; unabhängige ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 BBesG, § 6 BBesG, § 72a BBesG, § 44 BBG, § 45 BBG
    Begrenzt dienstfähige Beamte müssen besser besoldet werden als im gleichen Umfang teilzeitbeschäftigte Beamte

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Begrenzt dienstfähige Beamte müssen besser besoldet werden als im gleichen Umfang teilzeitbeschäftigte Beamte

  • Wolters Kluwer

    Zeitanteilige Besoldung von begrenzt dienstfähigen Beamten wie teilzeitbeschäftigte Beamte i.R.d. Alimentationsprinzips; Gebotenheit der Orientierung an der Besoldung für Vollzeitbeschäftigte

  • doev.de PDF

    Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter

  • rewis.io

    Begrenzt dienstfähige Beamte müssen besser besoldet werden als im gleichen Umfang teilzeitbeschäftigte Beamte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitanteilige Besoldung von begrenzt dienstfähigen Beamten wie teilzeitbeschäftigte Beamte i.R.d. Alimentationsprinzips; Gebotenheit der Orientierung an der Besoldung für Vollzeitbeschäftigte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Begrenzt dienstfähige Beamte müssen besser besoldet werden als im gleichen Umfang teilzeitbeschäftigte Beamte

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Begrenzt dienstfähige Beamte müssen besser besoldet werden als im gleichen Umfang teilzeitbeschäftigte Beamte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beamtenbesoldung - Begrenzt dienstfähige Beamte müssen mehr bekommen als Teilzeitbeschäftigte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begrenzt dienstfähige Beamte müssen besser besoldet werden als im gleichen Umfang teilzeitbeschäftigte Beamte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begrenzt dienstfähige Beamte sind nicht wie teilzeitbeschäftigte Beamte zeitanteilig zu besolden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begrenzt dienstfähige Beamte müssen besser besoldet werden als im gleichen Umfang teilzeitbeschäftigte Beamte

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Begrenzt dienstfähig" - Beamten, die nur eingeschränkt einsatzfähig sind, steht mehr Geld zu als Teilzeitbeschäftigten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begrenzt dienstfähige Beamte sind nicht wie teilzeitbeschäftigte Beamte zeitanteilig zu besolden

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Begrenzt dienstfähige Beamte müssen besser besoldet werden als im gleichen Umfang teilzeitbeschäftigte Beamte

  • neie.de (Kurzinformation)

    Höhere Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Bessere Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Höhere Bezüge für begrenzt dienstfähige Beamte bei gleicher Arbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 149, 244
  • NVwZ 2014, 957
  • DÖV 2014, 804
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 76.10

    Beurteilungszeitpunkt für Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 50.11
    Alimentationsprinzip und Lebenszeitprinzip konstituieren das Beamtenverhältnis als ein auf Lebenszeit angelegtes Dienst- und Treueverhältnis und gewährleisten die amtsangemessene Besoldung und lebenslange Versorgung (Urteil vom 23. Februar 2012 - BVerwG 2 C 76.10 - BVerwGE 142, 59 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 54, jeweils Rn. 17 m.w.N.).

    Die vom Dienstherrn zu gewährende Alimentation steht in einem engen sachlichen Zusammenhang zur Dienstleistungspflicht der Beamten (Urteil vom 23. Februar 2012 - BVerwG 2 C 76.10 - BVerwGE 142, 59 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 54, jeweils Rn. 18).

    So wie das Interesse des Dienstherrn an einem ausgewogenen zeitlichen Verhältnis von Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit der Beamten in den hergebrachten Grundsätzen des Lebenszeit- und des Alimentationsprinzips verankert ist (Urteile vom 23. Februar 2012 a.a.O. Rn. 16 und vom 25. Juni 2013 - BVerwG 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 Rn. 50), gilt Entsprechendes für das angemessene Verhältnis von zeitlichem Dienstleistungsumfang und Bezugshöhe.

    Wenn der Normgeber für begrenzt dienstfähige Beamte einen Abschlag von der Vollalimentation vornimmt, trägt dies dem Umstand Rechnung, dass dem Dienstherrn ein Teil der Arbeitskraft des Beamten zu früh verloren geht und dadurch das austarierte Pflichtengefüge zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten betroffen ist (vgl. für den Fall des vorzeitigen Ruhestands Urteil vom 23 Februar 2012 - BVerwG 2 C 76.10 - BVerwGE 142, 59 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 54, jeweils Rn. 22 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 50.11
    Der Beamte verliert mit dem Eintritt in das Beamtenverhältnis grundsätzlich die Freiheit zu anderweitiger Erwerbstätigkeit, denn der Staat fordert die ganze Arbeitskraft des Beamten und damit seine volle Hingabe (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 m.w.N.; stRspr).

    (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007, a.a.O. S. 269 f.).

    Dies ist umso bedenklicher, als ihm in der Regel die bei Voll- und Teilzeitbeschäftigung voll dienstfähiger Beamter möglichen Nebentätigkeiten - die ihrerseits wiederum die Gefahr mit sich bringen können, zum "Diener zweier Herren" zu werden (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007, a.a.O. S. 272) - aus gesundheitlichen Gründen weitgehend verschlossen sein dürften.

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 50.11
    Im Bereich des Besoldungsrechts hat der Gesetzgeber grundsätzlich einen weiten Spielraum politischen Ermessens, innerhalb dessen er das Besoldungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der fortschreitenden Entwicklung anpassen darf (Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 = Buchholz 240 § 72a BBesG Nr. 1 S. 4 m.w.N.).

    Daher steht er dem in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Leitbild, wonach der Beamte dem Dienstherrn seine gesamte Persönlichkeit und volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen hat, zumindest erheblich näher (Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - a.a.O. S. 314 bzw. S. 5).

    Mit der Verordnungsermächtigung in § 72a Abs. 2 BBesG a.F. ist dem Besoldungsnormgeber die Möglichkeit eröffnet, eine verfassungskonforme Gesamtregelung zu schaffen (vgl. für den Fall der verfassungsrechtlich gebotenen Besserstellung von Dienst leistenden begrenzt dienstfähigen Beamten gegenüber in den Ruhestand versetzten begrenzt dienstfähigen Beamten: Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 1.04 - a.a.O. S. 315 bzw. S. 5 f.).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 50.11
    Durch seine Dienstleistung "erwirbt" der Beamte sein Recht auf amtsangemessene Alimentation (BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 ).

    Die gesetzliche Ausgestaltung der Alimentation der Beamten knüpft in vielfältiger Weise an den Umfang der Arbeitsleistung an, beispielsweise beim Alters-Ruhegehalt durch die - verfassungsrechtlich gebotene (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - a.a.O. S. 286 m.w.N.) - Anknüpfung an die Anzahl der ruhegehaltfähigen Dienstjahre (vgl. z.B. § 6 BeamtVG; bei Teilzeitbeschäftigung mit der entsprechenden Quote, § 6 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG), beim Ruhegehalt im Falle der Dienstunfähigkeit ebenfalls durch die Anknüpfung an die Anzahl der ruhegehaltfähigen Dienstjahre (plus Zurechnungszeit, vgl. z.B. §§ 6 und 13 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG) und bei der Vergütung für Mehrarbeit (vgl. z.B. die Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung - BMVergV).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 50.11
    So wie das Interesse des Dienstherrn an einem ausgewogenen zeitlichen Verhältnis von Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit der Beamten in den hergebrachten Grundsätzen des Lebenszeit- und des Alimentationsprinzips verankert ist (Urteile vom 23. Februar 2012 a.a.O. Rn. 16 und vom 25. Juni 2013 - BVerwG 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 Rn. 50), gilt Entsprechendes für das angemessene Verhältnis von zeitlichem Dienstleistungsumfang und Bezugshöhe.
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 50.11
    Die Weiterverwendung begrenzt dienstfähiger Beamter nach § 45 BBG und § 27 BeamtStG ist ebenso wie die anderweitige Verwendung dienstunfähiger Beamter nach § 44 Abs. 2 und 3 BBG, § 26 Abs. 2 und 3 BeamtStG und die Reaktivierung von Ruhestandsbeamten nach § 46 BBG, § 29 BeamtStG Ausdruck des Grundsatzes "Weiterverwendung vor Versorgung" (Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 25, jeweils Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; Übergang zur Vollzeitbeschäftigung;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 50.11
    Vom Ausnahmefall der substantiellen Verbesserung seiner gesundheitlichen Situation abgesehen, kann er anders als der teilzeitbeschäftigte Beamte auch nicht - ggf. sogar vorzeitig - zur Vollzeit und damit zur vollen Besoldung zurückkehren (vgl. nur § 91 Abs. 3 Satz 2, 92 Abs. 4 Satz 1 BBG; Urteile vom 16. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 20.07 - NVwZ 2009, S. 470 Rn. 23 ff. und vom 30. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 Rn. 7 ff.).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 20.03

    Dienstunfähigkeit; Erwerbseinkommen, Anrechnung von;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 50.11
    Er darf der nicht fernliegenden Gefahr einer Fehlsteuerung im Bereich der begrenzten Dienstfähigkeit durch zu attraktive Besoldung begegnen (vgl. zu der Funktion des Versorgungsabschlags, Anreize für eine vorzeitige Pensionierung und den Anstieg der damit verbundenen Finanzierungslasten zu verringern: Urteile vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 = Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 8 S. 16, vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 12.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 7 Rn. 18 und vom 25. Januar 2005 - BVerwG 2 C 48.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 9 Rn. 20).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03

    Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag.

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 50.11
    Er darf der nicht fernliegenden Gefahr einer Fehlsteuerung im Bereich der begrenzten Dienstfähigkeit durch zu attraktive Besoldung begegnen (vgl. zu der Funktion des Versorgungsabschlags, Anreize für eine vorzeitige Pensionierung und den Anstieg der damit verbundenen Finanzierungslasten zu verringern: Urteile vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 = Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 8 S. 16, vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 12.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 7 Rn. 18 und vom 25. Januar 2005 - BVerwG 2 C 48.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 9 Rn. 20).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03

    Vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand; Versorgungsabschlag; Leistungsprinzip;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 50.11
    Er darf der nicht fernliegenden Gefahr einer Fehlsteuerung im Bereich der begrenzten Dienstfähigkeit durch zu attraktive Besoldung begegnen (vgl. zu der Funktion des Versorgungsabschlags, Anreize für eine vorzeitige Pensionierung und den Anstieg der damit verbundenen Finanzierungslasten zu verringern: Urteile vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 = Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 8 S. 16, vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 12.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 7 Rn. 18 und vom 25. Januar 2005 - BVerwG 2 C 48.03 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 9 Rn. 20).
  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 C 20.07

    Altersteilzeit; Änderung der Teilzeitbeschäftigung; Arbeitsphase; Arbeitszeit;

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter;

  • BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09

    Regelung der Informationsbeschaffung des Bundes bei der Gewährung von

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder;

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 23.10

    Teilzeit; Teilzeitquote; Arbeitszeit; Besoldung; Pflichtstundenzahl;

  • BVerwG, 20.06.1996 - 2 C 7.95

    Besoldung kinderreicher Beamter

  • VGH Bayern, 30.11.2009 - 14 B 06.2477

    Zuschlag zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit; Feststellung, dass

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 49.13

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Besoldung; Dienstbezüge; Aufzehrungsregelung;

    Im Nachgang zu dem Urteil dieses Senats vom 27. März 2014 (2 C 50.11 - BVerwGE 149, 244) ist die gesetzliche Aufzehrungsregelung in § 24 NBesG für begrenzt dienstfähige Beamte, die Dienst leisten und zeitanteilig besoldet werden, mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015 durch einen Sockelbetrag in Höhe 150 EUR pro Monat abgemildert worden.

    Der Beschäftigungsumfang von begrenzt dienstfähigen Beamten ist zwar vermindert, er kann aber gleichwohl als "hauptberuflich" qualifiziert werden, weil die gesundheitsbedingt eingeschränkte Dienstleistungskapazität - und damit die Berufsfähigkeit - voll ausgeschöpft wird (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 50.11 - BVerwGE 149, 244 Rn. 18).

    "Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit seinem Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 50.11 - festgestellt, dass die der Klägerin aus Baden-Württemberg gezahlte Besoldung insoweit verfassungswidrig zu niedrig ist, als dass ihr kein Zuschlag zu den Dienstbezügen aufgrund ihrer begrenzten Dienstfähigkeit gewährt worden ist.

    Die Verfasser des Gesetzentwurfs wollten also mit dem Sockelbetrag von 150 EUR den Anforderungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2014 (2 C 50.11 - BVerwGE 149, 244) Rechnung tragen.

    Nur so kann die Alimentation ihren Zweck erfüllen, die Unabhängigkeit der Amtsführung des Beamten zu sichern (BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 50.11 - BVerwGE 149, 244 Rn. 18).

    Dies gilt umso mehr, als ihm in der Regel die bei Voll- und Teilzeitbeschäftigung voll dienstfähiger Beamter möglichen Nebentätigkeiten - die ihrerseits wiederum die Gefahr mit sich bringen können, zum "Diener zweier Herren" zu werden (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 ) - aus gesundheitlichen Gründen weitgehend verschlossen sein dürften (BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 50.11 - BVerwGE 149, 244 Rn. 19).

    Die durch das Alimentationsprinzip zu sichernde Unabhängigkeit der Amtsführung erfordert - wie der Senat im Urteil vom 27. März 2014 (2 C 50.11 - BVerwGE 149, 244) ausgeführt hat - eine Orientierung an der Vollzeitbesoldung (vgl. Mende/Summer, ZBR 2005, 122, 125).

    Allerdings darf der Abschlag nicht so hoch sein, dass er die oben dargelegte Sicherungsfunktion der Alimentation verfehlt; er darf deshalb insbesondere nicht zu einer Gleichbehandlung von begrenzt dienstfähigen Beamten mit teilzeitbeschäftigten Beamten führen (BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 50.11 - BVerwGE 149, 244 Rn. 25).

    Die diesbezügliche Aussage des Senats in seinem Urteil vom 27. März 2014 (2 C 50.11 - BVerwGE 149, 244 Rn. 26) ist mit Blick auf die hieran geübte Kritik (vgl. Wittkowski, NVwZ 2014, 960 ) insoweit klarzustellen, dass damit - selbstverständlich - keine grundsätzliche (treuwidrige) Steuerbarkeit der Dienstunfähigkeit durch den Beamten unterstellt wird.

    Die Änderung des § 24 Abs. 1 Satz 3 NBesG im Haushaltsbegleitgesetz 2015 bezweckte demgegenüber die Berücksichtigung des Senatsurteils vom 27. März 2014 (2 C 50.11 - BVerwGE 149, 244).

    Soweit eine Auseinandersetzung mit dem Senatsurteil vom 27. März 2014 (2 C 50.11 - BVerwGE 149, 244) in der Rechtsprechung und Literatur stattgefunden hat, ist ein grundsätzlich zustimmendes Echo zu konstatieren.

  • BVerwG, 13.06.2023 - 9 CN 2.22

    Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam

    Zudem ließe eine etwaige Unwirksamkeit dieser Bemessungskriterien die Gültigkeit von § 1 ParkgebVO im Übrigen unberührt, da die verbleibenden Regelungen ein sinnvolles, anwendbares Regelwerk darstellen und der Verordnungsgeber dieses Regelwerk ohne den ungültigen Teil erlassen hätte und auch hätte erlassen können (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 50.11 - BVerwGE 149, 244 Rn. 11 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

    Kann der Beamte den Anforderungen seines Amtes und denjenigen einer anderweitigen Verwendung nicht mehr voll entsprechen, unter Beibehaltung des übertragenen Amtes aber seine Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen, soll er für begrenzt dienstfähig erklärt werden (Art. 56a BayBG a.F.; hierzu auch BVerwG, Urteile vom 30. August 2012 - 2 C 82.10 - Buchholz 237.6 § 54 NdsLBG Nr. 3 Rn. 11 und vom 27. März 2014 - 2 C 50.11 - BVerwGE 149, 244 Rn. 26).
  • OVG Bremen, 11.09.2019 - 2 LC 9/18

    Versorgungsbezüge - begrenzte Dienstfähigkeit; Ruhegehaltfähige Dienstbezüge ;

    Das Verwaltungsgericht war im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu einer vergleichbaren Regelung in Baden-Württemberg (Urt. v. 27.3.2014 - 2 C 50.11 -, BVerwGE 149, 244) der Auffassung, dass die Aufzehrungsregelung in § 2 Abs. 2 Satz 2 BremDBZV gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße.

    Daran habe es im Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 50.11 - festgehalten.

    In solchen Fällen ist nicht die Verpflichtungsklage auf Festsetzung höherer Bezüge, sondern eine Feststellungsklage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der festgesetzten Bezüge der richtige Rechtsbehelf (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.2014 - 2 C 50/11 -, juris Rn. 7 f.).

    Selbst wenn man die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) und der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) es verbieten, begrenzt dienstfähige Beamte wie teilzeitbeschäftigte Beamte zeitanteilig zu besolden (BVerwG, Urt. v. 27.3.2014 -, 2 C 50/11 - juris Rn. 21; auch BVerfG, Beschl. v. 28.11.18 - 2 BvL 3/15 -, juris Rn. 39, 43), in das Versorgungsrecht verlängert und auch dort fordert, dass sich das Ruhegehalt eher an demjenigen von Vollzeitbeschäftigten als an demjenigen von Teilzeitbeschäftigen zu orientieren hat, wäre die Berücksichtigung des Altersteilzeitzuschlags oder des Zuschlags wegen begrenzter Dienstfähigkeit als ruhegehaltfähig nicht das verfassungskonforme Instrument hierfür.

  • BVerwG, 26.06.2014 - 5 C 28.13

    Reisekostenrecht; Reisekostenvergütung; Reisekostenerstattung; Erstattung der

    Die Besoldung dient der Alimentation, d.h. der Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts des Beamten und seiner Familie (Urteil vom 24. Januar 2013 a.a.O.), und ist die Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte mit voller Hingabe der Erfüllung seiner Dienstpflichten widmet (stRspr, z.B. Urteile vom 27. März 2014 - BVerwG 2 C 50.11 - juris Rn. 15 und vom 26. Juli 2012 - BVerwG 2 C 29.11 - BVerwGE 143, 381 = Buchholz 237.4 § 76 HmbBG Nr. 3, Rn. 39 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 41.13

    Beamter; Lehrer; Arbeitszeit; Unterrichtsstunden; Pflichtstunden;

    Dies setzt voraus, dass sich im Hinblick auf die Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Gleichbehandlung nicht finden lässt (BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 50.11 - BVerwGE 149, 244 Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2016 - 61 PV 1.15

    Mitwirkung; Personalrat; verbeamtete Lehrerin; Feststellung begrenzter

    Der Beamte ist statusrechtlich nicht mehr verpflichtet, voll zu arbeiten, erbringt aber - im Unterschied zum Teilzeitbeschäftigten - seine verbleibende Arbeitskraft vollständig (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 -, juris Rn. 24, Beschluss vom 14. Mai 2013 - BVerwG 2 B 4.12 -, juris Rn. 8, Urteil vom 27. März 2014 - BVerwG 2 C 50.11 -, juris Rn. 18 und Vorlagebeschluss vom 18. Juni 2015 - BVerwG 2 C 49.13 -, juris Rn. 83).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2017 - 13 D 75/15

    Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Nachteils wegen unangemessener Dauer des

    Das Vorbringen der Klägerin begründe unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2014 - 2 C 50.11 - ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils.

    Hätte der 3. Senat die Einschätzung der Klägerin - und des erkennenden Senats - geteilt, dass es um eine schwierige Rechtsfrage geht, oder wäre er, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem vergleichbaren Fall, von der grundsätzlichen Bedeutung ausgegangen, vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 1. April 2009 - 3 K 1366/08 -, juris, Rn. 27, nachgehend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16. Mai 2011 - 4 S 1003/09 -, juris, Rn. 32, nachgehend BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 50.11 -, BVerwGE 149, 244, hätte er ohne vertiefte Prüfung die Berufung zulassen können.

    Zwar wird im Beschluss vom 4. Juni 2014 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2014 - 2 C 50.11 - die Berufung zugelassen.

  • VGH Bayern, 11.03.2020 - 3 B 19.1045

    Verhältnis der Zuschläge bei Arbeitsteilzeit und begrenzter Dienstfähigkeit

    Mit der Neuregelung werde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2014 (2 C 50.11) umgesetzt, aus dem folge, dass die besoldungsmäßige Gleichbehandlung von begrenzt dienstfähigen Beamten mit teilzeitbeschäftigten Beamten gegen Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 3 Abs. 1 GG verstoße.

    Mit dem Gesetz zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern vom 17. Juli 2015 (GVBl S. 240) wurde in Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2014 (2 C 50.11 - BVerwGE 149, 244 f. = juris) der einem begrenzt dienstfähigen Beamten (§ 27 BeamtStG) als Bestandteil seiner Besoldung zustehende Zuschlag (vgl. Art. 2 Abs. 1, 3 Nr. 2 i.V.m Art. 59 BayBesG) neu geregelt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat als Verstoß gegen die Anforderungen des Gleichheitssatzes sowie des Alimentationsprinzips angesehen, dass "ohne rechtfertigenden Grund die ungleichen Gruppen der begrenzt dienstfähigen Beamten einerseits und der teilzeitbeschäftigten Beamten andererseits gleich behandelt werden" (BVerwG, U.v. 27.3.2014 - 2 C 50.11 - juris Rn. 22) und damit für erstere Gruppe die erforderliche Alimentation nicht gewährleistet wird.

  • VGH Hessen, 25.06.2014 - 1 A 1020/13

    Besoldung

    Das in Art. 33 Abs. 5 GG verankerte Alimentationsprinzip und der allgemeine Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG verbieten es, begrenzt dienstfähige Beamte wie teilzeitbeschäftigte Beamte lediglich zeitanteilig zu besolden (im Anschluss an das BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 (BVerwG - 2 C 50.11 - juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. März 2014 (a.a.O. Rdnrn. 24, 25 und 27) dargelegt, dass die vom Dienstherrn zu gewährende Alimentation in einem engen sachlichen Zusammenhang zur Dienstleistungspflicht des Beamten stehe.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2022 - 1 L 59/22

    Beamtenversorgung bei begrenzter Dienstfähigkeit

  • VG Ansbach, 21.07.2020 - AN 1 K 18.02267

    Rechtmäßige Versetzung in den Ruhestand

  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 6 ZB 14.1549

    Bundesbeamtenrecht; familienbedingte Teilzeit; langfristige Erkrankung; Antrag

  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 44.13

    Ausgleich für "Vorgriffsstunden" bei vorzeitig pensionierten Lehrern in

  • BVerwG, 26.06.2014 - 2 C 28.13
  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 42.13

    Ausgleich für "Vorgriffsstunden" bei vorzeitig pensionierten Lehrern in

  • BVerwG, 26.06.2014 - 5 C 29.13

    Keine Reisekostenerstattung für Fahndungsfahrten der Autobahnpolizei

  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 45.13

    Ausgleich für "Vorgriffsstunden" bei vorzeitig pensionierten Lehrern in

  • BVerwG, 27.04.2020 - 2 B 48.19

    Auslegung des Klagebegehrens nach rechtlichem Hinweis auf voraussichtliche

  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 43.13

    Ausgleich für "Vorgriffsstunden" bei vorzeitig pensionierten Lehrern in

  • BVerwG, 26.06.2014 - 5 C 31.13

    Keine Reisekostenerstattung für Fahndungsfahrten der Autobahnpolizei

  • VG Braunschweig, 21.06.2023 - 8 A 284/21

    Aufwandsteuer; Belastungsgrund; Bodenrichtwert; Flächenmaßstab;

  • BVerwG, 26.06.2014 - 5 C 30.13

    Keine Reisekostenerstattung für Fahndungsfahrten der Autobahnpolizei

  • VG München, 23.06.2015 - M 5 K 13.3191

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; Ausgleichsanspruch; Berechnungsmethode;

  • VG München, 23.06.2015 - M 5 K 13.341

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; Ausgleichsanspruch; Berechnungsmethode;

  • VG München, 23.06.2015 - M 5 K 13.345

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; Ausgleichsanspruch; Berechnungsmethode;

  • VG München, 23.06.2015 - M 5 K 13.342

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; Ausgleichsanspruch; Berechnungsmethode;

  • VG München, 29.09.2015 - M 5 K 15.707

    Ausgleichsanspruch, Zuvielarbeit, Feuerwehr, Versetzung, Gesamtrechtsnachfolge,

  • VG München, 23.06.2015 - M 5 K 13.343

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; Ausgleichsanspruch; Berechnungsmethode;

  • VG München, 23.06.2015 - M 5 K 13.344

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; Ausgleichsanspruch; Berechnungsmethode;

  • VG Düsseldorf, 07.04.2020 - 26 K 2297/17
  • VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 18/13

    Recht der Richter: Rechtmäßigkeit der Überleitung des Besoldungssystems vom

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